Datenschutz
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Verantwortung des Unternehmers

Datenschutz ist ein Grundrecht, ausgedrückt durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Seit Mai 2018 wird dieses Grundrecht von der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) präzisiert und geregelt.

Genau dieses Gesetz gibt nun die Verantwortung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten an die Unternehmer. Doch nicht nur das Gesetz gibt diese Verantwortung an die Unternehmen. Der Kunde, Interessenten und Mitarbeiter verlassen sich auf eine verantwortungsbewusste Verarbeitung ihrer Daten. Eine Verarbeitung auf Grundlage dieser neuen DS-GVO und dem überarbeiteten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Doch diese Gesetze umfassen 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe im Falle der DS-GVO sowie 85 Paragraphen im BDSG. Unter Anderem enthalten sie empfindliche Geldbußen. Eine Nichteinhaltung kann zu finanziellen Schäden bis hin zur Insolvenz bei fehlerhaftem Umgang mit personenbezogenen Daten führen. Wer behält dabei noch den Überblick?

Warum ist Datenschutz wichtig?

Datenschutz ist ein Grundrecht. Wie bereits im ersten Absatz beschrieben ist Datenschutz ein im Grundgesetz verankerter Wert, der jedem Menschen zu steht.

In jüngster Zeit ist dieses Recht in den Vordergrund getreten. Datenschutz ist nicht nur eine Banalität, die man nicht vergessen sollte. Datenschutz ist heutzutage ein viel angesprochenes Thema. Und das aus gutem Grund.

Jeder besitzt einen Namen, eine Adresse, eine Steueridentifikationsnummer. Doch viele wissen nicht, dass zu den eigenen Daten noch viel mehr zählt. Die IP-Adresse des Arbeitscomputers, die Diagnose des Hausarztes, Urlaubszeiten und noch vieles mehr.

Ein Unternehmen arbeitet mit vielen dieser Daten. Ob für einen Kunden oder Mitarbeiter. Immer größere Datenbanken steigern das Risiko für einen versehentlichen oder auch vorsätzlichen Datenabfluss enorm. Um die Sicherheit und das Vertrauen der Kunden, Interessenten und Beschäftigten zu wahren, sind geeignete technische und auch organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten von größter Wichtigkeit.

Umgang mit Risiken

Im vorhergehenden Absatz wurde der Datenabfluss angesprochen. Dies nennt man auch einen Datenschutzvorfall. Doch wie minimiert man ein solches Risiko? Das Risiko des Betroffenen ob Kunde oder Mitarbeiter, dass Daten über ihn in falsche Hände gelangen. Dieses Ziel ist nur mit der Etablierung und Professionalisierung des Datenschutzes im Unternehmen erreichbar. Die Risikomitigierung beginnt bei der Sensibilisierung des Mitarbeiters und wird weitergeführt bei der Umsetzung der technischen Maßnahmen.

Externer Datenschutzbeauftragter

Wer behält dabei noch den Überblick? Eine Frage, die sich viele Unternehmen stellen. Hier tritt eine tragende Rolle in den Vordergrund. Der Datenschutzbeauftragte berät in allen Themen zum Datenschutz. Er sensibilisiert die Mitarbeiter und achtet auf die richtige und sachgerechte Handhabung der Daten. Besteht die Pflicht zur Benennung eines DSB so besteht die Möglichkeit einen externen DSB zu berufen.

Unsere Dienstleistungen

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen:

  • Vollumfassende Beratung in allen Belangen zum Datenschutz
  • Etablierung eines Datenschutzmanagementsystems sowie der Einführung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) gem. Art. 32 DS-GVO
  • Sensibilisierung und Awareness-Training der Mitarbeiter
  • Unterstützung durch juristische Experten im Datenschutzrecht